Zahlungsbedingungen Rosensteiner
Zahlungsbedingungen

Wir akzeptieren folgende Zahlungsarten:

  1. PayPal: Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal") bezahlen zu können, müssen Käufer bei PayPal registriert sein, sich mit ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Der Zahlbetrag wird nach der Bestellung des Käufers zunächst reserviert. Die Zahlungstransaktion führt PayPal nach Versand der Ware durch. Weitere Hinweise erhalten Käufer im Bestellvorgang.
  2. Sofortüberweisung
  3. Kreditkarte
  4. Rechnung: Stammkunden können nach erfolgreicher Registrierung im Webshop und Freischaltung durch Firma Rosensteiner ihre Bestellungen auch "auf Rechnung" bezahlen. Sind Sie Stammkunde und sollte bei Ihnen eine Bezahlung "auf Rechnung" noch nicht möglich sein, nehmen Sie bitte per E-Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf. 
  5. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.
  6. Weder Gewährleistungsansprüche, nachzuliefernde Ausrüstungs- bzw. Ersatzteile oder Gegenforderungen, welcher Art auch immer, berechtigen den Kunden die Zahlungen zurückzuhalten.
  7. Wenn zwischen dem Kunden und Rosensteiner andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden und diese nicht eigehalten werden, räumt sich Rosenteiner das Recht ein, den gesamten offenen Kaufpreis sofort fällig zu stellen.
  8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u. a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
  9. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, bei Verbrauchergeschäften, Verzugszinsen in der Höhe von 4% jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz entstandener nachgewiesener höherer Zinsen von Rosensteiner bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Kunden nicht beeinträchtigt.
  10. Jegliche durch den Zahlungsverzug entstanden Kosten und Aufwendungen (Mahnungen, Lagerkosten, Inkassoversuche, gerichtliche- außergerichtliche Kosten, Rechtsanwaltskosten, etc.) für die Firma Rosensteiner sind dem Unternehmen vom Kunden zu ersetzen.
  11. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Kunde gemäß § 458 UGB verschuldensunabhängig verpflichtet, als Entschädigung für unsererseits entstandene Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von EUR 40,- zu entrichten. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der Vertragspartner darüber hinaus, die und dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen.
  12. Sollten sich die Lohnkosten auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder auf Grund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten (wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc.) verändern, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
  13. Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.